Schwarzmalerei #4 - Leseprobe

Grund- und Menschenrechte

Wozu dienen Grund- und Menschenrrechte? Woher kommen diese? Wer regelt die Einhaltung? Und was hat das mit Fußball zu tun? Sturm12.at wirft einen Blick in die neue Schwarzmalerei und veröffentlicht einen Text zum Thema des Hefts – “Fußball und Repression”.

© 2012 Sturm12.at (BS)

Zur Einstimmung auf das demnächst erscheinende Schwarzmalerei #4 präsentiert Sturm12.at nach dem Interview mit Art-Director Oliver Steinberger (Grazer Sturmflut) eine erste Leseprobe. Passend zum Hauptthema der neuen Ausgabe – “Fußball und Repression” – erklärt das Fanzine im Einleitungstext die Idee des Naturrechts, zeigt die Rechte der Menschen auf und regt zum Nachdenken an.

Grund- und Menschenrechte – Eine kurze Einleitung
Die Geschichte der Menschheit wurde immer wieder durch den Kampf gegen Unterdrückung und für Freiheit und Rechte geprägt. Zur Zeit der Aufklärung gipfelte dieser Kampf in der Idee des ‚Naturrechts‘ und später in der Idee der Grund- und Menschenrechte. Doch was heißt das alles eigentlich? Was bringen uns diese Rechte? Lohnt es sich dafür zu kämpfen? Was ist wichtiger? Freiheit oder Sicherheit? Was geht vor? Der Einzelne oder doch die Gesellschaft? Doch halt: Was hat das alles hier zu suchen, was haben Grund- und Menschenrechte mit Fußball zu tun? Was geht uns das Ganze überhaupt an?

Viele dieser Fragen wird man im Rahmen eines Fanmagazins kaum oder gar nicht beantworten können. Eines scheint aber klar, und damit beantworten sich zumindest die letzten beiden Fragen schon einmal: Grund- und Menschenrechte gehen uns alle an. Sie betreffen uns alle, und wir können heilfroh sein, dass es sie gibt.

Grund- und Menschenrechte leben vor allem im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit. Wie viel Freiheit ist vertretbar, um die Sicherheit nicht zu gefährden? Oder andersrum: Wie viel Sicherheit ist vertretbar, um die Freiheit nicht zu gefährden? Totale Freiheit bedeutet keine Sicherheit. Totale Sicherheit bedeutet gleichsam keine Freiheit. Das Problem dabei ist nicht nur, einen guten Mittelweg zu finden, sondern hauptsächlich folgendes: „Wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren“.

Grund-, Menschen-, und Bürgerrechte
Was sind diese Grundrechte nun überhaupt? Zunächst einmal gilt es, zwischen Grund- und Menschenrechten zu differenzieren. Grundrechte umfassen sowohl Menschenrechte als auch Bürgerrechte. Bürgerrecht wäre all jenes, was ein Staat seinen Staatsbürgern, und zwar ausschließlich diesen, als Recht zukommen lässt (z.B. das Wahlrecht). Die Menschenrechte hingegen haben Allgemeingültigkeit, kommen also allen Menschen zu, natürlich auch Nicht-Staatsbürgern (z.B. Recht auf Privatsphäre, Recht auf Meinungsfreiheit). In Österreich haben diese Rechte sogar Verfassungsrang, das heißt kein Gesetz darf gegen sie verstoßen.

Ebenso befindet sich in Österreich die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) im Verfassungsrang. Zusätzlich gelten in unserem Land der Gleichheitssatz (Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich), das Datenschutzgesetz (Geheimhaltung personenbezogener Daten), das Staatsgrundgesetz (z.B. Briefgeheimnis, Aufenthaltsfreiheit uvm.) und noch einiges mehr.

Europäische Menschenrechtskonvention:
• Artikel 1: Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte
• Artikel 2: Recht auf Leben
• Artikel 3: Verbot der Folter
• Artikel 4: Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
• Artikel 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit
• Artikel 6: Recht auf ein faires Verfahren
• Artikel 7: Keine Strafe ohne Gesetz
• Artikel 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
• Artikel 9: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
• Artikel 10: Freiheit der Meinungsäußerung
• Artikel 11: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
• Artikel 12: Recht auf Eheschließung
• Artikel 13: Recht auf wirksame Beschwerde
• Artikel 14: Diskriminierungsverbot
• Artikel 15: Abweichen im Notstandsfall
• Artikel 16: Beschränkungen der politischen Tätigkeit ausländischer Personen
• Artikel 17: Verbot des Missbrauchs der Rechte
• Artikel 18: Begrenzungen der Rechtseinschränkungen

Sherif

In einem Folgebericht über das Sicherheitspolizeigesetz geht das Schwarzmalerei-Team auf die Fußball-Fan-bezogene Punkte ein und zeigt, dass hierbei auch der Mafiaparagraph und die Videoüberwachung an öffentlichen Orten eine wesentliche Rolle im täglichen Fanleben rund um Spieltage spielen.

2007 – die EM lässt grüßen
Seit 2007 gibt es im Sicherheitspolizeigesetz einen ganzen Abschnitt über „Besondere Befugnisse zur Verhinderung von Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen“. Zusammengefasst werden darin der Sicherheitsbereich, Gefährderansprache und präventive Maßnahmen. Die EM 2008 stand vor der Tür und in hysterischer Manier wurden exzessive Maßnahmen gegen Hooligans gefordert. Ob diese menschenrechtswidrig sind oder nicht spielte damals oft keine Rolle. So wurden gar Präventivhaft oder Schnellrichter gefordert. Beides wurde 2007 zum Glück nicht umgesetzt, dennoch wurden einige höchst bedenkliche Punkte abgesegnet. So gibt es seit damals die Möglichkeit der Meldepflicht amtsbekannter Personen. Diesen kann es passieren, dass sie während Sportgroßveranstaltungen persönlich bei einem Polizeikommando erscheinen müssen. Sie werden also präventiv in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Damit einen dieses Schicksal ereilt, kann es laut Gesetz schon reichen, wenn man in der Vergangenheit gegen das Betretungsverbot der Sicherheitszone verstoßen hat. Erscheint man zum gegebenen Zeitpunkt nicht, drohen bis zu 1500 € Strafe oder gar bis zu zwei Wochen Freiheitsentzug.

Außerdem wurde damals beschlossen, dass die Polizei bei Gefahrenmomenten Zugriff zu den Standortdaten einzelner Personen bekommen muss – und zwar ohne richterlichen Beschluss. Im Strafgesetzbuch wurde 2007 darüber hinaus das Delikt des Raufhandels novelliert. Normalerweise muss es im Rahmen eines Raufhandels zu Körperverletzungen kommen, um verurteilt zu werden. Nicht so bei Sportgroßveranstaltungen. Dort gilt nun folgendes: „Wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung (§ 49a SPG) tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

Den gesamten Text könnt ihr in der Schwarzmalerei Nr.4 nachlesen. Das in der gewohnt händlichen Größe erscheinende Magazin wird ab Samstag um 3€ bei den Verkaufsständen der Fangruppen aufgelegt.

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Kommentare

Sehr interessante Leseprobe! Vor allem der Abschnitt mit dem Datenschutzgesetz, das mehr als nur schwammig ist (ACTA und INDECT lassen grüßen..); ich bin gespannt, wie lange es noch dauert, dass unsere Daten frei zugänglich sind – in Zeiten der globalen Vernetzung von alles und jedem keine Utopie mehr, Aldous Huxley lässt grüßen.

*bis unsere Daten frei zugänglich sind sollte es natürlich heißen ;)

Ich möchte gar nicht wissen, was wäre wenn man überhaupt keine Exekutive mehr im und ums Stadion herum wäre.

…und was will uns dieser tiefschürfende Auszug aus Grund- und Menschenrechten sagen?
Ich hab den starken Eindruck, dass hier Kraut und Rüben durcheinandergeworfen werden.
Am Beispiel eines Stadionbesuches: Ich möchte nicht an einen Ort gehen, von dem ich schon vorher weiss, dass ich an oder zwischen Schläger geraden könnte. Menschenrechte hören dort auf, wo die der anderen eingeschränkt oder gar gefährdet werden. Also in diesem Falle FÜR strikte Polizeimassnahmen!

So sehe ich das auch. Aus reiner Willkür müssen nicht hunderte Polizisten aufrücken, bei einem sportlichen Ereignis!

sehr heikles thema! bzgl CCTV und andere spaßigkeiten sollte man auch genau unterscheiden ob öffentlicher oder privater raum. kritisch wirds wenn die überwachung im öffentlichen raum erfolgt (siehe london) und im schlimmsten fall ganze plätze als “privatbesitz” deklariert sind oder werden.
könnte man sich auch die frage stellen wie das mit dem neuen stadionvorplatz umgesetzt wird (da ja auch auf privatem grund bebaut wird!)

Hier wird wirklich kunterbunt vermischt und schon wieder Eindimensionalität gelebt.

Ich kann von mir sagen das ich in meinen bisherigen 29 Lenzen hunderte Heimspiele der Schwoazn erlebt habe und auch Zig Auswärtspartien. Ich hatte in keinem einzigen Spiel auch nur mit irgendjemanden ein Problem.

Aber wenn man den Trend beobachtet… Soll die Polizei bei Sturm gegen Rapid daheim bleiben??? Was glaubt ihr was da los wäre??? Wie viele nicht gewaltbereite würden da zum Handkuss oder zur Kopfnuss kommen weil sie von den mit Adrenalin und Alkohol aufgepumpten halbstarken in der Gruppe attakiert würden????

Durch diese Leute kommt auf den Steuerzahler und dem Staat eine Lawine an Kosten zu weil es vielen (und es sind prozentuell nicht so wenige) nicht reicht ins Stadion zu gehen und die eigenen Mannschaft anzufeuern und ein Fußballspiel zu erleben.
Nein da müssen Feuerwerkskörper in gegnerische Sektoren geworfen werden (und kommt mir jetzt net mit Pro Pyro – denn bei jeder Gelegenheit werden sie als Schusswaffe verwendet) und Stadien gestürmt werden.
Selbst das kleine Hartberg muss pro Einwohner einen Polizisten stellen damit sie die wütenden Roten iwie in den Griff bekommen.

Und genau deshalb bin ich für diese Regeln. Ist es für mich als nicht Ultra oder gewaltbereiten oder Hool Menschenrecht das ich eine abfange weil ich mich gerade zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort bewege… oder ist es normal das die Bengalos wie in Griechenland in die Sektoren fliegen???

Leute unsere Gesellschaft hat sich in vielen Schichten nicht mehr im Griff und da wir selbst nicht die Verantwortung für Sicherheit, Recht und Ordnung gewährleisten können dann muss es die Executive richten.
Und wenn man dann immer ACAB liest… Wenn ich Polizist wäre und ev. Familienvater usw… würde ich auch die Null Toleranz Schiene fahren bevor ich einstecken muss….

Die Polizei macht nicht immer alles richtig… habe ich auch selbst auswärts schon ofter erlebt… aber wir nehmen hier immer Leute in Schutz die sich an nix halten. Deshalb war ich auch ein großer Gegner unseres grünen Plakates vorige Saison wo Freiheit für die “Jungs” gefordert wurde…

Man kann auch Spaß und Freude ohne Verfeindungen und blutige Goschn haben….

gruabnjunior says:

Bei dieser Passage:
Normalerweise muss es im Rahmen eines Raufhandels zu Körperverletzungen kommen, um verurteilt zu werden. Nicht so bei Sportgroßveranstaltungen. Dort gilt nun folgendes: „Wer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer in einem Sicherheitsbereich bei einer Sportgroßveranstaltung (§ 49a SPG) tätlich teilnimmt, ist schon wegen dieser Teilnahme mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.“

da frag ich mich: Ja UND? Was habt ihr bitte für ein Problem? Ein tätlicher Angriff – also eine versuchte Körperverletzung (bzw versuchter Mord) – soll nicht bestraft werden? Etwa weil es “Fans” sind?
Daß sich Hools rund um ein Match in der Wachsstube einfinden sollen paßt euch auch nicht? Klingt leider alles nicht sehr differenziert, dabei gäbe es so vieles zu kritisieren, wo das Gesetz und die Polizei sehr wohl Menschenrechte mit Füßen treten. Zb. beim Fremdenrecht und seiner Exekution.

“(bzw versuchter Mord)” – ist das dein Ernst?

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